Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
Streichungen in § 24 Absatz 1 und 2"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Streichungen in § 24 Absatz 1 und 2
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Februar 2019 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Streichungen in § 24 Absatz 1 und 2
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Streichungen in § 24 Absatz 1 und 2
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Dezember 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.