Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Erstfassung einer Anlage 6 – Datenfelder der Strukturabfrage"
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Erstfassung einer Anlage 6 – Datenfelder der Strukturabfrage
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Erstfassung einer Anlage 6 – Datenfelder der Strukturabfrage
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.