Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. Januar 2019 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 14a Abs. 3 Satz 4
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.