Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung der Anlage 2 für das Berichtsjahr 2017 und Neufassung des Anhangs zu Anlage 3"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlage 2 für das Berichtsjahr 2017 und Neufassung des Anhangs zu Anlage 3
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. November 2018 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlage 2 für das Berichtsjahr 2017 und Neufassung des Anhangs zu Anlage 3
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.