Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI:
Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) – Kombinationstherapie, Aktualisierung"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) – Kombinationstherapie, Aktualisierung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 5. Januar 2019 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) – Kombinationstherapie, Aktualisierung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Carboplatin bei fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) – Kombinationstherapie, Aktualisierung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.