Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2018 (in der Fassung des Beschlusses vom 1. November 2018) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. Januar 2019 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2018 (in der Fassung des Beschlusses vom 1. November 2018) wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Feststellung des regionalen Versorgungsgrades für Vertragspsychotherapeuten
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.