Letzte Änderungen zu "Festzuschuss-Richtlinie:
Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach § 56 SGB V – Einfügung Befund 6.8.1"
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach § 56 SGB V – Einfügung Befund 6.8.1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach § 56 SGB V – Einfügung Befund 6.8.1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Regelversorgung bei den zahntechnischen Leistungen nach § 56 SGB V – Einfügung Befund 6.8.1
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Oktober 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.