Letzte Änderungen zu "Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms:
Verlängerung der Gültigkeitsdauer"
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. Dezember 2018 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms: Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. September 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.