Letzte Änderungen zu "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Änderung der Anlage I Nummer 2 – Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger"
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Änderung der Anlage I Nummer 2 – Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 6. September 2018 (in der Fassung des Beschlusses vom 22. November 2018) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Dezember 2018 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Änderung der Anlage I Nummer 2 – Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 6. September 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Änderung der Anlage I Nummer 2 – Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 6. September 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.