Letzte Änderungen zu "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands – Aussetzung zur Erprobung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands – Aussetzung zur Erprobung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. August 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 7. November 2018 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands – Aussetzung zur Erprobung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. August 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Einsatz von aktiven Kniebewegungsschienen zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung von Rupturen des vorderen Kreuzbands – Aussetzung zur Erprobung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. August 2018.