Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Aufnahme von Regelungen zum Stellungnahmerecht nach § 136a Absatz 2 Satz 5 SGB V"
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Verfahrensordnung: Aufnahme von Regelungen zum Stellungnahmerecht nach § 136a Absatz 2 Satz 5 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. August 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 8. Dezember 2018 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Aufnahme von Regelungen zum Stellungnahmerecht nach § 136a Absatz 2 Satz 5 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. August 2018 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Aufnahme von Regelungen zum Stellungnahmerecht nach § 136a Absatz 2 Satz 5 SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. August 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.