Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Zweite Korrektur Anhang 1 Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Zweite Korrektur Anhang 1 Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 1. August 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 5. Oktober 2018 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Zweite Korrektur Anhang 1 Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 1. August 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.