Letzte Änderungen zu "Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Erstfassung und Programm zur Früherkennung von Darmkrebs) und Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie"
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Erstfassung und Programm zur Früherkennung von Darmkrebs) und Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen am 19. Oktober 2018 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Erstfassung und Programm zur Früherkennung von Darmkrebs) und Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018 in der Fassung des Änderungsbeschlusses vom 2. August 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (Erstfassung und Programm zur Früherkennung von Darmkrebs) und Änderung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) nach Abschnitt I. sowie die Anlagen nach den Abschnitten II. bis V. dieses Beschlusses treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Änderungen der KFE-RL nach Abschnitt VI. dieses Beschlusses treten sechs Monate nach Veröffentlichung dieses Beschlusses im Bundesanzeiger in Kraft.