Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX:
Festbetragsgruppenbildung Zoledronsäure, auch mit nicht als Wirkstoff ausgewiesenen Additiva, Gruppe 1, in Stufe 1"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Zoledronsäure, auch mit nicht als Wirkstoff ausgewiesenen Additiva, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. August 2018 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Zoledronsäure, auch mit nicht als Wirkstoff ausgewiesenen Additiva, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung Zoledronsäure, auch mit nicht als Wirkstoff ausgewiesenen Additiva, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.