Letzte Änderungen zu "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Änderung Anlage I Nr. 2, Nr. 9 und Nr. 19 - Aussetzung der Prüfungen für 2018"
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Änderung Anlage I Nr. 2, Nr. 9 und Nr. 19 - Aussetzung der Prüfungen für 2018
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Juli 2018 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Änderung Anlage I Nr. 2, Nr. 9 und Nr. 19 - Aussetzung der Prüfungen für 2018
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Änderung Anlage I Nr. 2, Nr. 9 und Nr. 19 - Aussetzung der Prüfungen für 2018
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juli 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.