Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung:
Änderung der Richtlinie für das Erfassungsjahr 2019"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung der Richtlinie für das Erfassungsjahr 2019
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung der Richtlinie für das Erfassungsjahr 2019
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Änderung der Richtlinie für das Erfassungsjahr 2019
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.