Letzte Änderungen zu "Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anhang 4 zu Anlage 1 – Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2017"
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Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anhang 4 zu Anlage 1 – Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2017
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 25. Juli 2018 in Kraft.
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Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anhang 4 zu Anlage 1 – Plausibilisierungsregeln für das Berichtsjahr 2017
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.