Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anhang 3 zu Anlage 1 – Qualitätsindikatoren für das Berichtsjahr 2017"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anhang 3 zu Anlage 1 – Qualitätsindikatoren für das Berichtsjahr 2017
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. August 2018 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anhang 3 zu Anlage 1 – Qualitätsindikatoren für das Berichtsjahr 2017
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.