Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
Anpassungen zum Erfassungsjahr 2019"
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2019
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2019
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung von 1. Januar 2019 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2019
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Juni 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.