Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Korrektur Anhang 1 Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur Anhang 1 Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 06. Juni 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 30. Juni 2018 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur Anhang 1 Anlage 1 für das Berichtsjahr 2017
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 6. Juni 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger.