Beschluss
Ermittlung der an der Beteiligung an einer Erprobung interessierten Medizinproduktehersteller und solcher Unternehmen, die in sonstiger Weise als Anbieter der genannten Methode ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zu Lasten der Krankenkassen haben:
Messung von fraktioniert ausgeatmetem Stickstoffmonoxid zur Feststellung einer eosinophilen Atemwegsentzündung – Aufforderung zur Meldung –
Beschlussdatum: 26.04.2018
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 23.05.2018 B3