Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Anpassung der Übergangsbestimmungen"
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Übergangsbestimmungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Juni 2018 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Anpassung der Übergangsbestimmungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.