Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe o – ausgewählte seltene Lebererkrankungen"
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe o – ausgewählte seltene Lebererkrankungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. August 2018 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe o – ausgewählte seltene Lebererkrankungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe o – ausgewählte seltene Lebererkrankungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.