Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI:
Off-Label-Use, Teil A Ziffer XXVI – Rituximab beim Mantelzell-Lymphom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffer XXVI – Rituximab beim Mantelzell-Lymphom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. April 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 13. Juli 2018 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffer XXVI – Rituximab beim Mantelzell-Lymphom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. April 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VI: Off-Label-Use, Teil A Ziffer XXVI – Rituximab beim Mantelzell-Lymphom – Zustimmung eines pharmazeutischen Unternehmers
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. April 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.