Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe h – Morbus Wilson"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe h – Morbus Wilson
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. Juni 2018 in Kraft.
-
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe h – Morbus Wilson
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe h – Morbus Wilson
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.