Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
Änderung § 14 Verantwortliches Gremium und Anhang zu Anlage 1"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderung § 14 Verantwortliches Gremium und Anhang zu Anlage 1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 27. April 2018 in Kraft.
-
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderung § 14 Verantwortliches Gremium und Anhang zu Anlage 1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderung § 14 Verantwortliches Gremium und Anhang zu Anlage 1
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.