Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Änderung im 5. Kapitel – Freistellung von Arzneimitteln von der Nutzenbewertung"
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Verfahrensordnung: Änderung im 5. Kapitel – Freistellung von Arzneimitteln von der Nutzenbewertung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 5. Juli 2018 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung im 5. Kapitel – Freistellung von Arzneimitteln von der Nutzenbewertung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung im 5. Kapitel – Freistellung von Arzneimitteln von der Nutzenbewertung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2018. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.