Letzte Änderungen zu "Festzuschuss-Richtlinie:
Anpassung des Inhalts und Umfangs der Regelversorgung an veränderte Abrechnungshäufigkeiten"
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung des Inhalts und Umfangs der Regelversorgung an veränderte Abrechnungshäufigkeiten
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. April 2018 in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung des Inhalts und Umfangs der Regelversorgung an veränderte Abrechnungshäufigkeiten
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung des Inhalts und Umfangs der Regelversorgung an veränderte Abrechnungshäufigkeiten
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.