Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung:
Anpassung des Follow-Up-Zeitraums in Verfahren 2 (QS WI)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Anpassung des Follow-Up-Zeitraums in Verfahren 2 (QS WI)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Dezember 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2018 in Kraft.
-
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Anpassung des Follow-Up-Zeitraums in Verfahren 2 (QS WI)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Dezember 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2018 in Kraft.
-
Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Anpassung des Follow-Up-Zeitraums in Verfahren 2 (QS WI)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Dezember 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.