Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen:
Erstfassung (Richtlinie nach § 22a SGB V)"
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Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: Erstfassung (Richtlinie nach § 22a SGB V)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Oktober 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01. Juli 2018 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: Erstfassung (Richtlinie nach § 22a SGB V)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Oktober 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.