Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Ergänzung eines Abschnitts im 4. Kapitel aufgrund § 31 Absatz 1a SGB V (HHVG)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verfahrensordnung: Ergänzung eines Abschnitts im 4. Kapitel aufgrund § 31 Absatz 1a SGB V (HHVG)
Der Beschluss vom 17. November 2017 (in der Fassung der Beschlüsse vom 17. Mai 2018 und 21. Januar 2021) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. Juni 2021 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Ergänzung eines Abschnitts im 4. Kapitel aufgrund § 31 Absatz 1a SGB V (HHVG)
Der Beschluss vom 17. November 2017 (in der Fassung der Beschlüsse vom 17. Mai 2018 und vom 21. Januar 2021) wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Ergänzung eines Abschnitts im 4. Kapitel aufgrund § 31 Absatz 1a SGB V (HHVG)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Mai 2018 wurde vom BMG zum Teil genehmigt.
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Verfahrensordnung: Ergänzung eines Abschnitts im 4. Kapitel aufgrund § 31 Absatz 1a SGB V (HHVG)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger frühestens am 30. April 2018.