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Änderung der Regelungen für Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung der Regelungen für Fachärzte für Psychosomatik und Psychotherapie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.