Letzte Änderungen zu "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve bei koronarer Herzkrankheit"
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve bei koronarer Herzkrankheit
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2018 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve bei koronarer Herzkrankheit
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve bei koronarer Herzkrankheit
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. November 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.