Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung:
Anpassung an eine Änderung in § 299 SGB V"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Anpassung an eine Änderung in § 299 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Oktober 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Februar 2018 in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Anpassung an eine Änderung in § 299 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Oktober 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Anpassung an eine Änderung in § 299 SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Oktober 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.