Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I – Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I – Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Oktober 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 3. Februar 2018 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I – Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Oktober 2017 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I – Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom XX. Monat 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.