Letzte Änderungen zu "Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL):
Erstfassung"
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL): Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. September 2017 (in der Fassung des Beschlusses vom 18. Oktober 2018) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 8. Dezember 2018 in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL): Erstfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. September 2017 wurde vom BMG in seiner durch den Beschluss vom 18. Oktober 2018 geänderten Fassung nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL): Erstfassung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. September 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.