Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
Änderungen zum Erfassungsjahr 2018: § 9 Datenvalidierung und weitere Änderungen"
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderungen zum Erfassungsjahr 2018: § 9 Datenvalidierung und weitere Änderungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. September 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 01. Januar 2018 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderungen zum Erfassungsjahr 2018: § 9 Datenvalidierung und weitere Änderungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. September 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2018 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Änderungen zum Erfassungsjahr 2018: § 9 Datenvalidierung und weitere Änderungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. September 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.