Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Vorgaben zur jährlichen Strukturabfrage: Einführung eines § 10 sowie Änderungen in der Anlage 3"
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Vorgaben zur jährlichen Strukturabfrage: Einführung eines § 10 sowie Änderungen in der Anlage 3
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. August 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. November 2017 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Vorgaben zur jährlichen Strukturabfrage: Einführung eines § 10 sowie Änderungen in der Anlage 3
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. August 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Vorgaben zur jährlichen Strukturabfrage: Einführung eines § 10 sowie Änderungen in der Anlage 3
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. August 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.