Letzte Änderungen zu "Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt vorbehaltlich der Ziffer V am 19. Oktober 2017 in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt vorbehaltlich der Ziffer V am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie bei Patientinnen und Patienten mit inoperablem nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) der UICC Stadien I–III
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juli 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.