Letzte Änderungen zu "Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern:
Anpassungen zum Erfassungsjahr 2018"
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2018
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Juni 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2018
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Juni 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
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Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Anpassungen zum Erfassungsjahr 2018
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Juni 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.