Letzte Änderungen zu "Durchführung einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V:
Externe Stabilisierung einer arteriovenösen Anastomose mittels Gerüst bei Anlage eines Hämodialyse-Shunts"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Durchführung einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Externe Stabilisierung einer arteriovenösen Anastomose mittels Gerüst bei Anlage eines Hämodialyse-Shunts
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Mai 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Durchführung einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Externe Stabilisierung einer arteriovenösen Anastomose mittels Gerüst bei Anlage eines Hämodialyse-Shunts
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Mai 2017.