Letzte Änderungen zu "DMP-Anforderungen-Richtlinie:
Ergänzung der Anlage 3 (DMP Brustkrebs) und Anlage 4 (Brustkrebs Dokumentation)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 3 (DMP Brustkrebs) und Anlage 4 (Brustkrebs Dokumentation)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt Teil B Abschnitt I der DMP-Richtlinie außer Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 3 (DMP Brustkrebs) und Anlage 4 (Brustkrebs Dokumentation)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung der Anlage 3 (DMP Brustkrebs) und Anlage 4 (Brustkrebs Dokumentation)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.