Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung:
Klarstellende Regelung zur Datenannahme"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Klarstellende Regelung zur Datenannahme
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 8. Juli 2017 in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Klarstellende Regelung zur Datenannahme
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Klarstellende Regelung zur Datenannahme
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.