Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Einführung eines § 10, Beschluss eines Anhangs 1 (Datensatzbeschreibung) zu Anlage 1, Änderungen der Anlage 1 und des Anhang 2 (Auswahllisten) zu Anlage 1"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Einführung eines § 10, Beschluss eines Anhangs 1 (Datensatzbeschreibung) zu Anlage 1, Änderungen der Anlage 1 und des Anhang 2 (Auswahllisten) zu Anlage 1
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 9. Juni 2017 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Einführung eines § 10, Beschluss eines Anhangs 1 (Datensatzbeschreibung) zu Anlage 1, Änderungen der Anlage 1 und des Anhang 2 (Auswahllisten) zu Anlage 1
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.