Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Änderung im 2. Kapitel – Beschleunigung des Verfahrens zur angemessenen Kostentragung bei Erprobungen"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Verfahrensordnung: Änderung im 2. Kapitel – Beschleunigung des Verfahrens zur angemessenen Kostentragung bei Erprobungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 5. August 2017 in Kraft.
-
Verfahrensordnung: Änderung im 2. Kapitel – Beschleunigung des Verfahrens zur angemessenen Kostentragung bei Erprobungen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017 wurde vom BMG genehmigt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Verfahrensordnung: Änderung im 2. Kapitel – Beschleunigung des Verfahrens zur angemessenen Kostentragung bei Erprobungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. April 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.