Letzte Änderungen zu "Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V:
Endovaskuläre Arterialisierung tiefer Venen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit mit kritischer Extremitätenischämie"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Endovaskuläre Arterialisierung tiefer Venen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit mit kritischer Extremitätenischämie
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 6. April 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Beratung gemäß § 137h Absatz 6 SGB V: Endovaskuläre Arterialisierung tiefer Venen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit mit kritischer Extremitätenischämie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 6. April 2017.