Letzte Änderungen zu "Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen:
Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL"
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. Juni 2017 in Kraft.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Versicherteninformation nach § 3 US-BAA-RL
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.