Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktualisierten EBM"
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktualisierten EBM
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Juni 2017 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktualisierten EBM
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017 wurde vom BMG nicht beanstandet und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Jährliche Anpassung der Appendizes an den aktualisierten EBM
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017. Das Inkrafttreten erfolgt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger.