Letzte Änderungen zu "Bewertung nach § 137h SGB V:
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren sekundären bösartigen Neubildungen der Leber und der intrahepatischen Gallengänge"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Bewertung nach § 137h SGB V: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren sekundären bösartigen Neubildungen der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
-
Bewertung nach § 137h SGB V: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren sekundären bösartigen Neubildungen der Leber und der intrahepatischen Gallengänge
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017.