Letzte Änderungen zu "Bewertung nach § 137h SGB V:
Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren primären bösartigen Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Bewertung nach § 137h SGB V: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren primären bösartigen Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Bewertung nach § 137h SGB V: Ultraschallgesteuerter hoch-intensiver fokussierter Ultraschall zur Behandlung von nicht chirurgisch behandelbaren primären bösartigen Neubildungen des Knochens und des Gelenkknorpels
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. März 2017.